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Privatversicherte können die Kosten für eine Psychotherapie i.d.R. über ihre Krankenkasse abrechnen
Kosten für Hypnotherapie und Coaching werden i.d.R. als Selbstzahlerleistungen abgerechnet.
(Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP))
Selbstzahler tragen die Kosten nach Vereinbarung, in Anlehnung an die GOP.
Bei Beihilfeberechtigte erfolgt die Kostenerstattung nach Antragstellung.
Bei gesetzlich Versicherte erfolgt die Kostenübernahme nach Beantragung und Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse. (Ausnahmen: Hypnotherapie und Coaching)
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